Satzung Kreistagsfraktion Euskirchen
AfD-Fraktion im Kreistag Euskirchen
Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
Fraktionsstatut
§ 1 Bildung und Name der Fraktion
Die von der AfD zur Kreistagswahl am 10.05.2025 aufgestellten und gewählten Mitglieder des Kreistages Euskirchen:
Dr. Uwe Höller
Ralf Neunteufel
Uwe Schiller
Birgit Zirke
Jürgen Arhelger
Ioana-Ileana Sülzner
Regine Sturm
Harry Deutsch
Bernd Lübke
bilden eine Fraktion unter dem Namen:
„AfD-Fraktion im Kreistag des Kreises Euskirchen“.
§ 2 Fraktionsvorsitz und Aufgaben des Fraktionsvorsitzenden
Die Fraktionsmitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter, der den Vorsitzenden im Falle von dessen Verhinderung vertritt. Die Verhinderung muss nachgewiesen werden.
Der Vorsitzende – im Falle seiner nachgewiesenen Verhinderung dessen Stellvertreter – ist rechtsgeschäftlicher Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
Der Vorsitzende:
bestimmt die kommunalpolitischen Richtlinien,
lädt zu den Fraktionssitzungen ein und leitet sie,
ist verantwortlich für die Organisation der Fraktionsarbeit,
bestimmt die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionsarbeit,
ist verantwortlich für das Finanzwesen der Fraktion und
lädt nach Ablauf einer Wahlperiode die von der AfD aufgestellten und neu gewählten Kreistagsmitglieder zu einer konstituierenden Sitzung zwecks neuer Fraktionsbildung ein.
Die einfache Mehrheit der Fraktionsmitglieder kann dem Vorsitzenden und/oder seinem Stellvertreter jederzeit das Misstrauen aussprechen und schriftlich unter Angabe der Gründe deren Abwahl beantragen. Der Vorsitzende muss innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Antrages eine Fraktionssitzung zur Entscheidung über den Abwahlantrag einberufen.
§ 3 Fraktionssitzungen
Die Fraktion tritt regelmäßig auf Einladung des Vorsitzenden vor der Kreistagssitzung und den Sitzungen der Ausschüsse des Kreistages zusammen.
Im Bedarfsfall kann der Vorsitzende zu weiteren Sitzungen einladen.
Zu den Sitzungen soll schriftlich mit einer Frist von fünf Tagen eingeladen werden. Bei Dringlichkeit kann die Frist abgekürzt und fernmündlich eingeladen werden.
Die Einladung muss Zeit, Ort und Tagesordnung enthalten. Online-Zoom-Konferenzen sind jederzeit möglich, die Einladungen hierzu sollen aber mindestens fünf Tage vorher erfolgen.
Zu einer Sitzung muss der Vorsitzende unverzüglich einladen, wenn dies von einem Drittel der Fraktionsmitglieder unter Angabe der Gründe, der Dringlichkeit und des Teilnehmerkreises verlangt wird.
§ 4 Protokolle
Über jede Sitzung ist ein Protokoll zu fertigen, das den Zeitraum der Anwesenheit der Teilnehmer sowie alle Beschlüsse wiedergeben muss.
Diese müssen vom Sitzungsleiter und Protokollanten unterschrieben werden.
Die Protokolle sind den Fraktionsmitgliedern zeitnah zuzuleiten. Über die Genehmigung eines Protokolls wird in der nächstfolgenden Fraktionssitzung abgestimmt. Einwendungen gegen das Protokoll sind zu Beginn der nächsten Fraktionssitzung zu behandeln.
§ 5 Rechte und Pflichten der Fraktionsmitglieder
Fraktionsmitglieder können jederzeit schriftlich Anträge zu den Fraktionssitzungen über alle politischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Angelegenheiten der Fraktion stellen.
Sie können dem Vorsitzenden schriftlich oder mündlich Vorschläge und Anregungen zur Tagesordnung einer Sitzung unterbreiten.
Beabsichtigt ein Fraktionsmitglied, einen Antrag oder eine Anfrage zu einer Kreistagssitzung oder Ausschusssitzung einzubringen, so hat es diesen vorher in der Fraktionssitzung zur Beratung oder in dringenden Fällen dem Vorsitzenden zur Stellungnahme vorzulegen.
Fraktionsmitglieder sollen im Kreistag, in den Ausschüssen und in der Öffentlichkeit die Fraktionsmeinung und -beschlüsse vertreten.
Die Fraktion achtet das persönliche Gewissen und lehnt Fraktionszwang ab.
Fraktionsmitglieder sind verpflichtet, an Kreistags-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen teilzunehmen und über vertrauliche Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren.
§ 6 Sachkundige Bürger
Sachkundige Bürger werden auf Vorschlag des Vorsitzenden oder eines Fraktionsmitgliedes nach vorheriger Zustimmung durch Fraktionsbeschluss zur Mitwirkung in den jeweiligen Ausschüssen berufen.
§ 7 Teilnahme an Fraktionssitzungen
Sachkundige Bürger werden regelmäßig zu den Fraktionssitzungen eingeladen. Sie nehmen beratend und mit Antrags-, jedoch ohne Stimmrecht teil.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden oder eines Mitglieds können jederzeit sachkundige Persönlichkeiten beratend hinzugezogen werden.
Vor Behandlung vertraulicher Angelegenheiten sind beratende Teilnehmer von der Sitzung auszuschließen. Dies gilt nicht für sachkundige Bürger.
§ 8 Arbeitskreise
Durch Fraktionsbeschluss können für bestimmte Sachgebiete Arbeitskreise eingerichtet und Arbeitskreisleiter bestellt werden.
Arbeitskreise können Anträge zu Fraktionssitzungen, jedoch nicht zu Kreistags- oder Ausschusssitzungen stellen.
Sie sind nicht berechtigt, sich an die Öffentlichkeit zu wenden.
§ 9 Austritt
Fraktionsmitglieder können jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden ohne Angabe von Gründen aus der Fraktion austreten.
§ 10 Ausschluss
Die Mitgliedschaft endet auch durch Ausschluss.
Ein Ausschluss ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, etwa:
nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses,
wiederholter Pflichtverstoß,
Vertretung von mit den politischen Grundsätzen der AfD unvereinbarem Gedankengut,
nachhaltige Abweichung in zentralen kommunalpolitischen Fragen.
Der Ausschluss erfolgt mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Fraktionsmitglieder. Dem Betroffenen ist vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
§ 11 Stimmrecht und Beschlussfähigkeit
Jedes Fraktionsmitglied hat eine Stimme.
Die Fraktion ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder bei Sitzungsbeginn anwesend ist.
§ 12 Wahlen und Abstimmungen
In Sachfragen entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Über Annahme und Änderung des Statuts entscheidet die absolute Mehrheit.
Bei der Wahl oder Abwahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden erfolgt geheime schriftliche Wahl.
§ 13 Finanzwesen
Der Vorsitzende ist für die Finanzverwaltung, ordnungsgemäße Buchführung und Rechenschaftslegung verantwortlich.
Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Fraktion wählt möglichst zwei Rechnungsprüfer.
Bis März eines jeden Jahres prüfen diese Buchführung und Rechnungswesen des Vorjahres und legen einen vertraulichen Bericht vor.
§ 14 Inkrafttreten
Dieses Statut tritt mit seiner Beschlussfassung in Kraft.
Änderungen treten ab der Fraktionssitzung in Kraft, die auf die Beschlussfassung folgt.
Stotzheim, den 10.10.2025